In der Regel muss die Belastbarkeit eines Reifens der angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angepasst sein. Für Winterreifen gibt es Ausnahmen. So dürfen auch Reifen verwendet werden, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt.
Beispielsweise können Winterreifen, die laut Geschwindigkeitsindex „T“ bis zu 190 km/h zugelassen sind, auch an einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h montiert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit durch ein Schild, einen Aufkleber oder eine Anzeige im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird. Selbstverständlich darf diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden.
Vorlagen zum Selbstausdruck können Sie sich hier als pdf-Dokument herunterladen:
Auf Wunsch versenden wir den erforderlichen Aufkleber auch per Post.
Schicken Sie uns dazu unter Angabe des benötigten Geschwindigkeitsaufklebers z.B. max. 190 km/h und Ihrer RD-Nr. (sofern vorhanden) einen ausreichend frankierten Rückumschlag bitte per Post an:
Delticom AG
Postfach 1265
- Geschwindigkeitsaufkleber -
D-17302 Pasewalk
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen ohne ausreichend frankierten Rückumschlag keinen Aufkleber zusenden können.
Im Regelfall versenden wir die Aufkleber innerhalb weniger Tage nach Ihrer Bestellung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei hoher Nachfrage sich die Lieferzeit verlängern kann.