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Handbremse

Bei einem Fahrzeug müssen, vorgegeben durch den Gesetzgeber, zwei unabhängige Bremsanlagen verbaut sein. Die Hauptbremse ist der wichtigste Faktor, da sie dazu dient, das Fahrzeug wieder anzuhalten oder die Geschwindigkeit zu reduzieren. Die zweite unabhängige Bremsanlage ist die Feststellbremse, die auch als Handbremse bezeichnet wird. Sie ist in erster Linie eine Notbremse. Die Hauptbremse ist so konzipiert, dass hier mit einer Zweikreisbremsanlage gearbeitet wird. Der Ausfall der Hauptbremse ist also sehr unwahrscheinlich. Kommt es dennoch zu diesem unwahrscheinlichen Fall, kann der Fahrer noch mit der Handbremse agieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese eine Gefahr birgt. Wenn die Hinterräder überbremst werden, dann gerät das Fahrzeug ins Schleudern und es kann passieren, dass der Fahrer die Kontrolle verliert. Da die Handbremse nur auf die hinteren Räder wirkt, ist eine Überbremsung durchaus möglich.

Ebenfalls wichtig ist die Handbremse für die Sicherung des Fahrzeugs an einer Straße mit Gefälle. Wird es hier abgestellt, kann die Handbremse zusätzlich dafür sorgen, dass das Fahrzeug sich nicht in Bewegung setzt. Die klassische Handbremse wird über ein Seilzugsystem genutzt. Im Fahrzeug findet sich ein Hebel, der gezogen wird. Durch das System wird direkt auf die Bremsbacken eingewirkt. Inzwischen gibt es auch elektrische Handbremsen, die in einigen Fahrzeugen zu finden sind. Hier wird mit Aktoren über ein Steuergerät gearbeitet.

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