EU-Reifenlabel / Effizienzklassen
Die Europäische Union hat per Verordnung (Nr. 1222/2009) das EU-Reifenlabel für alle EU-Mitgliedsstaaten
verbindlich und identisch eingeführt. Es gilt für PKW-Reifen, leichte Nutzfahrzeug-Reifen sowie schwere
Nutzfahrzeug-Reifen, die nach dem 01.07.2012 produziert wurden.
Die Reifen werden im EU-Reifenlabel
anhand von 3 Leistungseigenschaften klassifiziert: Kraftstoffeffizienz (Buchstaben A bis G),
Nasshaftung (Buchstaben A bis G) und externe Geräuschemission (Dezibel).
Von der Auszeichnung mit dem EU-Reifenlabel nicht betroffen sind: Runderneuerte Reifen, professionelle
Off-Road-Reifen, Rennreifen, Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion wie z. B.
Spikereifen, Notreifen des Typs T, spezielle Reifen für die Montage an Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1.
Oktober 1990, Reifen mit zulässiger Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h, Reifen für Felgen mit einem
Nenndurchmesser kleiner/gleich 254 mm oder größer/gleich 635 mm.
Mit dieser Bestimmung verfolgt die
Europäische Union das Ziel, einerseits die wirtschaftliche und ökologische Effizienz im Straßenverkehr zu
fördern sowie die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen, andererseits den Verbrauchern mehr
Produkttransparenz zu gewähren und gleichzeitig als aktive Entscheidungshilfe zu dienen.
Fachleute kritisieren, dass das EU-Reifenlabel leider zu wenige Produkteigenschaften abbildet. Reifen
besitzen deutlich mehr wichtige und sicherheitsrelevante Produkteigenschaften, wie zum Beispiel Aquaplaning-
Eigenschaften, Fahrstabilität, Lebensdauer, Bremseigenschaften auf trockener und nasser Fahrbahn, Verhalten
bei winterlichen Bedingungen, etc.
Reifenhersteller weisen darauf hin, dass Testergebnisse unterschiedlicher
Institutionen und Fachzeitschriften weiterhin ein wichtiges Informationsmedium für Endverbraucher bleiben.
Diese testen in der Regel nicht nur die 3 auf dem EU-Reifenlabel vorhandenen, sondern bis zu 11 weitere
sicherheitsrelevante Produkteigenschaften.