Liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ohne die Auflage einer Anbauabnahme vor, ist in Deutschland weder eine Abnahme durch eine Prüfinstitution noch ein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Die ABE muss lediglich bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Das Fahrzeug muss der Serienausstattung entsprechen. Im Gutachten werden Sie auf Ausnahmen hingewiesen, sofern eine Eintragung durch eine Prüfinstitution erforderlich ist (z. B. bei abweichenden Reifendimensionen zur Fahrzeugserie gem CoC/EG Übereinstimmungserklärung).